ETHISCHER KODEX
«Studi Germanici» orientiert sich an den 16 vom Committee on Publication Ethics (COPE) empfohlenen Grundsätzen bewährter
Der Chefredakteur und der Herausgeber sind gemeinsam mit der Aufgabe betraut, einen zur Veröffentlichung vorgeschlagenen Beitrag anzunehmen bzw. abzulehnen, nachdem sie die Meinung der Gutachter eingeholt und die Einschätzung der Mitglieder des Redaktionsausschusses eingeholt haben.
Der Herausgeber und der Redaktionsausschuss unterziehen die eingereichten Beiträge einer Vorprüfung. Diese Prüfung dient dazu, die Übereinstimmung des Beitrags mit den kulturellen Strategien der Zeitschrift festzustellen und eine erste Überprüfung der Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung dafür, dass der Beitrag dem Peer-Review-Verfahren unterzogen wird, das nach dem ‘double-blind’-System (getrennte Bewertung eines anonymen Textes durch zwei voneinander unabhängige Gutachter) durchgeführt wird. Wenn ein veröffentlichter Artikel grobe Fehler enthält, übernimmt die Redaktion die Verantwortung dafür, das Dokument auf offensichtliche und schnelle Weise zu korrigieren.
Alle Entscheidungen, die der Herausgeber und der Redaktionsausschuss treffen, beruhen ausschließlich auf der freien Beurteilung des wissenschaftlichen Verdienstes, unabhängig vom akademischem Grad, sexuellem Geschlecht, religiöser Orientierung, nationaler Herkunft und anderen spezifischen Umständen im Zusammenhang mit der Identität des Antragstellers.
Der Herausgeber und der der Redaktionsausschuss verpflichten sich, die Gutachter auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Expertise auszuwählen und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufzubauen, die die Vertraulichkeit bei der Nutzung von Quellen und der Behandlung aller Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Begutachtungsverfahrens gewährleistet. Insbesondere verpflichten sich der Herausgeber und der der Redaktionsausschuss, keine Informationen zu verbreiten, die den Prüfer beeinträchtigen könnten, und keine Daten über Autoren und Beiträge weiterzugeben, es sei denn, dies ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Begutachtungsverfahren unbedingt erforderlich. Der Herausgeber und der Redaktionsausschuss verpflichten sich, keine Gutachter mit Aufgaben zu betrauen, die nach ihrem besten Wissen mit den Autoren vertraut sind oder mit ihnen in akademischer Verbindung stehen.
Der Herausgeber nimmt die von den Gutachtern formulierten Meinungen entgegen, informiert den Autor über deren Inhalt, wobei die Anonymität der Gutachter gewahrt bleibt, und ergreift in Absprache mit dem Redaktionsausschuss die entsprechenden Maßnahmen, wobei er den Autor gegebenenfalls auffordert, Änderungen und Eingriffe an dem zur Veröffentlichung vorgeschlagenen Text vorzunehmen. Der Herausgeber übernimmt die Verantwortung für die Ergebnisse der Prüfung, würdigt ihre Funktion im Entscheidungsprozess und fördert ihren Beitrag zur Bildung einer ausgewogenen Meinung über das Ergebnis des Publikationsvorschlages. Der Herausgeber verpflichtet sich, jegliches Fehlverhalten zu untersuchen, unabhängig davon, ob es vorsätzlich, aus Unkenntnis möglicher Konsequenzen oder aus Fahrlässigkeit seitens des Urhebers begangen wurde. Meldungen über Fehlverhalten können auch anonym gemacht werden. Die Autoren haben die Möglichkeit, auf alle Anschuldigungen von Fehlverhalten zu reagieren. Der Herausgeber kann es für notwendig erachten, in Fällen von schwerwiegendem Fehlverhalten Arbeitgeber oder Förderorganisationen einzuschalten. In weniger schwerwiegenden Fällen, wie z.B. bei überflüssiger Veröffentlichung, Täuschung über die Autorschaft oder Nichtdeklaration eines Interessenkonflikts, wird der Herausgeber den Beitrag formell ablehnen und ein Schreiben mit einem Verweis und einer Verwarnung für künftiges Verhalten versenden.
Autor
Der Autor verpflichtet sich, für die Zeitschrift Originalbeiträge einzureichen, die nicht gleichzeitig an anderer Stelle zur Begutachtung oder Veröffentlichung eingereicht werden, es sei denn, Herausgeber und der Redaktionsausschuss stimmen dem ausdrücklich zu. Für den Fall, dass das Werk zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise in einer Zeitschrift, einem Band oder auf einer Website wiederveröffentlicht wird, ist der Autor verpflichtet, den Herausgeber zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen, sowie den Ort der Erstveröffentlichung ausdrücklich anzugeben. Eine frühere Veröffentlichung eines Abstracts in einem Konferenzband schließt die Einreichung zur Veröffentlichung nicht aus, muss jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung vollständig offengelegt werden. Die Wiederveröffentlichung eines Artikels in einer anderen Sprache ist zulässig, sofern die Originalquelle zum Zeitpunkt der Einreichung eindeutig und vollständig angegeben wird. Mit der Einreichung einer Arbeit garantiert der Autor die Einhaltung der Grundsätze der Originalität, Transparenz und Überprüfbarkeit, die für wissenschaftliche Arbeiten gelten. Insbesondere müssen Primär- und Sekundärquellen unter Verwendung aktueller Zeichensysteme und in Übereinstimmung mit den redaktionellen Konventionen der Zeitschrift eindeutig charakterisiert werden. Die Übernahme von Quellen und deren kritische Diskussion muss in einer Weise erfolgen, die das geistige Eigentum des Werkes nicht beeinträchtigt, das eindeutig auf die Person des Autors zu beziehen ist. Wörtliche Zitate und Paraphrasen sind zu unterscheiden und als solche zu kennzeichnen, und zwar jeweils nach den Modalitäten, die in der betreffenden wissenschaftlichen Gemeinschaft üblich sind. Der Autor ist verpflichtet, sich ausnahmslos an die von der Zeitschrift für die Formatierung von Beiträgen gegebenen Anweisungen zu halten und vorher mit den Redakteuren abzusprechen, wo es aufgrund besonderer Anforderungen erforderlich ist, von diesen Vorgaben abzuweichen. Der Autor verpflichtet sich, den Beitrag anderer Personen, die an wichtigen Phasen des Forschungsprozesses, der Produktion oder der Korrektur des Werks beteiligt waren, in angemessener Weise hervorzuheben. Im Falle von Koautoren muss deren Verantwortung den Herausgebern bereits im Veröffentlichungsvorschlag mitgeteilt werden, und ihre Beteiligung muss deutlich gekennzeichnet und, wenn möglich, in Bezug auf den ausschließlich ihnen zuzuschreibenden Anteil an der Arbeit angegeben werden.
Am Ende des Überarbeitungsprozesses können der Herausgeber und der Redaktionsausschuss den Autor auf die Notwendigkeit von Verbesserungen gemäß den Anforderungen der Zeitschrift hinweisen. In dieser Phase verpflichten sich der Herausgeber und der Autor, im ausschließlichen Interesse der guten Qualität der Arbeit zusammenzuarbeiten und die Anmerkungen und Gegenargumente mit Vernunft zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechenden Entscheidungen liegen in jedem Fall in der Verantwortung des Herausgebers.
Gutachter
Die Gutachter verpflichten sich, innerhalb des von der Zeitschrift vorgesehenen Zeitrahmens eine Stellungnahme abzugeben, um den ordnungsgemäßen Ablauf aller mit der Herstellung des gedruckten Textes verbundenen Vorgänge zu gewährleisten. Abweichungen von der vereinbarten Frist sind so früh wie möglich zu melden. Der Herausgeber und der Redaktionsausschuss behalten sich das Recht vor, eine endgültige Fristverlängerung festzusetzen, sodass sie die Arbeit der Zeitschrift nicht beeinträchtigt wird.
In kleinen wissenschaftlichen Kreisen ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Gutachter auf die Identität des Autors schließen. Die Gutachter verpflichten sich, keine Aufträge anzunehmen oder weiterzuleiten, bei denen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit akademischen und beruflichen Beziehungen zu dem so identifizierten Autor und zu Personen, die an der Verwaltung und Organisation der Zeitschrift beteiligt sind, bestehen.
Die Gutachter verpflichten sich, die vorgeschlagene Abhandlung nur auf der Grundlage ihrer Übereinstimmung mit den allgemeinen Kriterien für gute wissenschaftliche Qualität zu bewerten. Die Bewertungen dienen dazu, die Qualität der Zeitschrift in einem konstruktiven Sinn zu sichern. Es ist somit keine Frage, die Vorzüge von Thesen und Methoden zu diskutieren oder die Originalität der Ergebnisse zu beurteilen, sondern sicherzustellen, dass angemessene Qualitätsstandards eingehalten werden. Wenn Gutachter ein Fehlverhalten des Autors vermuten, werden sie gebeten, sich vertraulich an die Direktion zu wenden. Veröffentlicht werden können Beiträge zu Themen von erwiesener wissenschaftlicher Bedeutung, die eine solide Gliederung des Materials, Kenntnisse des Forschungsstands, eine konsequent angewandte Methodik, Interpretationsfähigkeit und Klarheit der Darstellung aufweisen. Es ist wichtig, dass die Urteile klar und ohne Nuancen sind, um Entscheidungen der Direktion zu begünstigen.
Berichte über grundlegende Texte, die vom Autor nicht berücksichtigt wurden, müssen mit einer vollständigen Angabe der entsprechenden Quelle versehen sein. Die gleiche Pflicht zur ausführlichen Angabe besteht, wenn der Gutachter im Text Zitate oder Paraphrasen entdeckt, die nicht als solche gekennzeichnet sind.
Die Gutachter verpflichten sich, den vorgeschlagenen Beitrag und alle während des Begutachtungsprozesses erhaltenen Informationen vertraulich und diskret zu behandeln. Die Identität des Verfassers, der Inhalt des Publikationsvorschlags und die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens dürfen nicht außerhalb der vertraulichen Beziehung zur Direktion bekannt gegeben und nicht zur persönlichen Vorteilsnahme verwendet werden. Das eingereichte Manuskript darf nicht im Besitz des Gutachters verbleiben, welcher die Argumente und Daten des Beitrags nicht ohne die Erlaubnis der Autoren verwenden darf.
Ultimo aggiornamento 27 Aprile 2023 a cura di Luisa Giannandrea