«Studi Germanici» ist eine wissenschaftliche Zeitschrift mit Doppelblindgutachten, die den vom Committee on Publication Ethics (COPE) empfohlenen bewährten Praktiken folgt https://publicationethics.org/guidance/Guidelines. Die Zeitschrift verpflichtet sich zur Einhaltung einer redaktionellen Praxis, die auf den Grundsätzen von Qualität, Fairness und Transparenz basiert.
Der Ethikkodex der Zeitschrift regelt die Zuständigkeiten, Funktionen und Pflichten der an der Erstellung und Verbreitung der Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit beteiligten Personen. Die Herausgeber und Mitglieder der Redaktion, die AutorInnen, GutachterInnen und RedakteurInnen verpflichten sich, die nachstehend formulierten Empfehlungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu befolgen.
PFLICHTEN DES LEITUNGS- UND REDAKTIONSAUSSCHUSSES
Entscheidungen bezüglich der Publikation
Redaktionelle Leitung
«Studi Germanici» wendet das Bewertungssystem des Peer Review an. Die Herausgeber und die Redaktionsleitung unterziehen jeden eingereichten Beitrag einer Vorprüfung. Diese Prüfung soll gewährleisten, dass der Beitrag den kulturellen Leitlinien der Zeitschrift entspricht und ein erstes Feedback darüber geben, ob der Beitrag den in diesem Kodex enthaltenen Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist Voraussetzung dafür, dass der Beitrag in das Peer-Review-Verfahren aufgenommen wird, das nach dem «Doppelblind-System» durchgeführt wird (getrennte Bewertung eines anonymen Textes durch zwei voneinander unabhängige Gutachter). Jeder Text wird anonym zwei Gutachtern zur Lektüre vorgelegt (Double-blind Peer Review). Im Falle eines Dissenses zwischen den beiden Gutachten wird ein drittes Gutachten eingeholt. Der Herausgeber und der verantwortliche Direktor sind dafür zuständig, einen zur Veröffentlichung vorgeschlagenen Beitrag anzunehmen oder abzulehnen, nachdem sie die Meinung der Gutachter eingeholt und überprüft haben.
Die zur Veröffentlichung vorgeschlagenen Artikel werden nach ihrem Inhalt bewertet, ohne Diskriminierung hinsichtlich Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, politischer Orientierung der AutorInnen oder ihrer akademischen Zugehörigkeit. Der Herausgeber und der verantwortliche Direktor verpflichten sich, die Gutachter aufgrund ihrer wissenschaftlichen Kompetenz auszuwählen und mit ihnen ein Verhältnis aufzubauen, das durch die Vertraulichkeit bei der Verwendung von Quellen und der Behandlung aller Informationen im Zusammenhang mit dem Ablauf des Begutachtungsverfahrens gewährleistet ist. Insbesondere verpflichten sie sich, keine Informationen zu verbreiten, welche die Unbefangenheit der GutachterInnen beeinträchtigen könnten, und keine Daten über AutorInnen und Beiträge preiszugeben, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Begutachtungsverfahrens unbedingt erforderlich.
Der Herausgeber und der verantwortliche Direktor verpflichten sich, keine Gutachter mit Referataufgaben zu betrauen, die nach ihrem Wissen familiäre oder akademische Beziehungen zu den Autoren haben.
Der Herausgeber holt die Stellungnahmen der Gutachter ein, informiert die AutorInnen über deren Inhalt unter Wahrung der Anonymität der Gutachter und ergreift in Absprache mit der Redaktionsleitung die entsprechenden Maßnahmen, indem er den AutorInnen gegebenenfalls auffordert, Änderungen und Eingriffe am zur Veröffentlichung vorgeschlagenen Text vorzunehmen. Die Redaktion übernimmt die Ergebnisse der Begurtachtung verantwortungsvoll, wertet ihre Funktion im Entscheidungsprozess aus und fördert ihren Beitrag zur Bildung einer ausgewogenen Überzeugung über das Ergebnis des Veröffentlichungsvorschlags.
Die Redaktion bewahrt die Ergebnisse der Peer-Review-Prozesse der zur Veröffentlichung zugelassenen und nicht zugelassenen Aufsätze in den Archiven der Zeitschrift auf. Der Herausgeber und die Redaktion verpflichten sich, Informationen über die eingereichten Artikel nicht an andere Personen als den Autor und die GutachterInnen weiterzugeben. Sie verpflichten sich außerdem, den Inhalt eines unveröffentlichten Artikels nicht ohne Zustimmung des Autors für eigene Forschungszwecke zu verwenden. «Studi Germanici» unterzieht auch die von den Mitgliedern der Redaktion sowie vom Herausgeber zur Veröffentlichung eingereichten Beiträge dem gleichen anonymen und objektiven Peer Review-Verfahren.
Der Herausgeber und der verantwortliche Direktor überprüfen den Peer Review-Prozess jährlich, um etwaige Verbesserungen einzuführen.
Pflichten und Verantwortung der AutorInnen
Die AutorInnen verpflichten sich, der Zeitschrift Originalbeiträge zu unterbreiten, die nicht gleichzeitig an anderer Stelle einem Begutachtungs- oder Veröffentlichungsverfahren unterzogen werden, es sei denn, die Redaktion hat dem ausdrücklich zugestimmt. Wird die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise in einer Zeitschrift, einem Buch oder auf einer Website erneut veröffentlicht, sind die AutorInnen verpflichtet, die Redaktion zu informieren und ausdrücklich den Ort der Erstveröffentlichung anzugeben.
Mit der Einreichung eines Beitrags garantieren die AutorInnen die Einhaltung der für wissenschaftliche Arbeiten geltenden Grundsätze der Originalität, Transparenz und Überprüfbarkeit. Insbesondere Primär- und Sekundärquellen müssen eindeutig und in Übereinstimmung mit der gängigen Verwendung und den von der Zeitschrift festgelegten redaktionellen Richtlinien gekennzeichnet werden. Die Einbeziehung von Quellen und deren kritische Diskussion müssen in einer Weise erfolgen, die das geistige Eigentum dieser Quellen nicht beeinträchtigt, das eindeutig der Person des Autors zuzuordnen ist. Wörtliche Zitate und Paraphrasen müssen unterschieden und als solche gekennzeichnet werden, jeweils gemäß den in der jeweiligen wissenschaftlichen Gemeinschaft üblichen Verwendungsweisen. Die AutorInnen sind verpflichtet, die von der Zeitschrift zur Formatierung der Beiträge gegebenen Richtlinien ausnahmslos anzuwenden und vorab mit der Redaktion zu vereinbaren, wo aufgrund spezifischer Anforderungen von diesen Richtlinien abgewichen werden kann. Die AutorInnen verpflichten sich, in geeigneter Form den Beitrag anderer Personen hervorzuheben, die an wichtigen Phasen des Forschungs-, Produktions- oder Korrekturprozesses der Arbeit beteiligt waren. Im Falle von Mitautoren muss deren Beteiligung der Leitung bereits beim Vorschlag zur Veröffentlichung gemeldet und deutlich hervorgehoben sowie, wenn möglich, in Bezug auf den Anteil der Arbeit, der ihnen exklusiv zugeschrieben werden muss, angegeben werden.
Die Redaktion kann die AutorInnen am Ende des Begutachtungsprozesses darauf hinweisen, dass Verbesserungen erforderlich sind, um den Anforderungen der Zeitschrift zu entsprechen. In dieser Phase verpflichten sich Redaktion und Autor, im ausschließlichen Interesse einer guten Qualität der Arbeit zusammenzuarbeiten und Beanstandungen und Gegenargumente mit der gebotenen Umsicht zu berücksichtigen. Die entsprechenden Entscheidungen liegen in jedem Fall bei der Redaktion.
Mit der Einreichung Ihrer Arbeit bei «Studi Germanici», erklären die AutorInnen implizit, dass die vorgeschlagenen Interpretationen nicht von Interessenkonflikten beeinträchtigt wurden.
Wenn AutorInnen in ihren Artikeln einen Fehler oder eine relevante Ungenauigkeit feststellen, sind sie verpflichtet, die Redaktion der Zeitschrift unverzüglich zu informieren und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen Korrekturen einzuleiten.
Pflichten der GutachterInnen
Der Peer-Review ist ein Verfahren, das den Herausgebern und der Leitung hilft, Entscheidungen über die vorgeschlagenen Artikel zu treffen, und dem Autor helfen kann, seinen Beitrag zu verbessern.
Die Gutachter verpflichten sich, innerhalb der von der Zeitschrift vorgesehenen Frist ein Urteil abzugeben, damit der ordnungsgemäße Ablauf aller mit der Erstellung des Drucktextes verbundenen Vorgänge gewährleistet ist. Abweichungen von der vereinbarten Frist sind so schnell wie möglich zu melden. Die Redaktion behält sich das Recht vor, eine endgültige Verlängerung festzulegen, damit die Arbeit der Zeitschrift nicht beeinträchtigt wird.
In kleinen wissenschaftlichen Gemeinschaften ist es nicht unwahrscheinlich, dass die GutachterInnen die Identität der AutorInnen ergründen. Die GutachterInnen verpflichten sich, keine Aufträge anzunehmen oder zurückzugeben, bei denen Interessenkonflikte aufgrund akademischer und beruflicher Beziehungen zum ermittelten Autor und zu Personen, die an der Leitung und Organisation der Zeitschrift beteiligt sind, bestehen.
Die Peer-Review muss objektiv durchgeführt werden. Die Gutachter sind verpflichtet, ihre Urteile gemäß einem von der Redaktion zur Verfügung gestellten standardisierten Formular angemessen zu begründen. Jedes persönliche Urteil über den Autor ist unangebracht. Die Gutachter verpflichten sich, den vorgeschlagenen Aufsatz nur auf der Grundlage seiner Übereinstimmung mit den gängigen Kriterien guter wissenschaftlicher Qualität zu bewerten. Die Bewertungen haben die Aufgabe, die Qualität der Zeitschrift in einem konstruktiven Geist zu gewährleisten. Es geht also nicht darum, Thesen und Methoden zu diskutieren oder die Originalität der Ergebnisse zu beurteilen, sondern die Einhaltung angemessener Qualitätsstandards sicherzustellen. Veröffentlichungsfähig sind Beiträge zu Themen von nachgewiesenem wissenschaftlichem Interesse, die eine solide Organisation des Materials, Kenntnisse zum Forschungsstand, eine konsequent angewandte Methodik, Interpretationsfähigkeit und Klarheit in der Darstellung aufweisen. Es ist wichtig, dass die Urteile eindeutig und ohne Nuancen sind, um die Entscheidungen der Redaktion zu erleichtern.
Hinweise auf grundlegende Texte, die vom Autor nicht berücksichtigt wurden, müssen mit einer vollständigen Angabe der entsprechenden Quelle versehen sein. Die gleiche Pflicht zur detaillierten Berichterstattung besteht, wenn der Gutachter im Text das Vorhandensein von Zitaten oder Paraphrasen feststellt, die nicht als solche gekennzeichnet sind.
Die Gutachter verpflichten sich, die vorgeschlagene Arbeit und alle während des Begutachtungsverfahrens erlangten Informationen vertraulich und diskret zu behandeln und nicht für persönliche Zwecke zu verwenden. Die Identität des Autors, der Inhalt des Veröffentlichungsvorschlags und die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses dürfen nicht außerhalb der vertraulichen Beziehung zur Redaktion offengelegt und nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Jeder Text, der den GutachterInnen anonym zur Lektüre vorgelegt wird, ist folglich vertraulich zu behandeln. Daher dürfen diese Texte nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Redaktion mit anderen Personen besprochen werden.
VERSTÖSSE GEGEN DEN ETHIK-KODEX
Verstößt ein Mitglied der Redaktion, ein Revisor oder ein Autor gegen die oben genannten Grundsätze, wird ihm die Zusammenarbeit mit «Studi Germanici» versagt. Sollte ein Text gegen diese Grundsätze verstoßen, wird er aus der Zeitschrift entfernt.
Die Herausgeber und die Redaktion verpflichten sich, bei Fehlern und Fehlverhalten wie Plagiaten und betrügerischer Veröffentlichung unverzüglich zu handeln und dabei die Empfehlungen und Richtlinien von COPE (https://publicationethics.org/retraction-guidelines) zu befolgen. Auch Beschwerden und Einsprüche werden gemäß diesen Richtlinien behandelt.
Korrekturen werden mit der gebotenen Nachdrücklichkeit vorgenommen, einschließlich der Veröffentlichung eines Errata (Fehler im Veröffentlichungsprozess), eines Corrigendum (Fehler der Autoren) oder, in schwerwiegenderen Fällen, der Rücknahme der betroffenen Arbeit.
Ultimo aggiornamento 21 Marzo 2025 a cura di Luisa Giannandrea
